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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung "Cosplay Camp"


Veranstaltung
„Cosplay-Camp“
Veranstalter
Con-Finder GbR
 Dorfring 40
 99428 Weimar
 Tel.: 0172/7796790
 Kontakt: info@con-finder.de

1. Allgemeines
 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
 1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite www.con-finder.de

 2. Anmeldung und Vertragsschluss 
 2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Website des Veranstalters möglich.
 2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat. 
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel. 

 3. Preise 
3.1. Der auf der Website und in der Bestellung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich. 
3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer. 
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist. 

4. Zahlung 
4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag. 
4.2. Zahlung per Rechnung: Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
 4.3. Zahlung per Kreditkarte: Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.
 4.4. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 15,00 EUR berechnet. Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
 4.5. Eine Ratenzahlung des Betrages ist möglich. Sollte dies nicht automatisch durch den Zahlungsanbieter erfolgen (z.B. Paypal, Klarna etc.), kann dies individuell mit dem Veranstalter vereinbart werden. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Veranstalters. Bei einer Ratenvereinbarung über den Zahlungsanbieter gelten dessen AGBs! 

5. Widerrufsrecht 
 5.1. Widerrufsbelehrung Ein genereller Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Kauf des Tickets besteht nicht! Dies geschieht auf Grundlage § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da ein fester Termin zur Veranstaltung datiert ist. Es wird eine Absicherung über eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Hierfür gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers. 

6. Rücktritt/Storno 
6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären. a) Bei Rücktritt/Storno bis zu 30 Tage vor Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 25% erstattet. b) Bei Rücktritt/Storno ab 29 Tage oder weniger vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 60% erstattet. 
6.2. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis zum Beginn der Veranstaltung die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben. 

 7. Leistungen 
7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend. 
7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen. 
7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.
 7.4 Die Anreise ist im Veranstaltungsangebot nicht enthalten. Hierfür kommt der Teilnehmer selbst auf. Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot enthalten (welche Mahlzeiten dies betrifft, ist dem Angebot zu entnehmen). Während der Mahlzeiten werden kostenfrei Softdrinks angeboten (alkoholfrei). Wasser ist während der gesamten Veranstaltung kostenfrei. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 8. Absage der Veranstaltung / Ausschluss des Teilnehmers
 8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. 
 8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet. 
 8.3. Bei einer Terminverschiebung ist von den Vertragsparteien zu klären, ob bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers auf den neuen Termin angerechnet werden können / sollen. Hierzu bedarf es der Zustimmung beider Vertragsparteien 
8.4. Vor Ort erfolgt durch den Veranstalter eine Sicherheitsbelehrung. Dieser ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten. Sollte der Teilnehmer hiergegen verstoßen, kann dieser nach der dritten Ermahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht für diesen Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Gründe für Ermahnungen bzw. den Ausschluss können sein: Mobbing / Belästigung gegenüber anderen Teilnehmern, Drogenkonsum, sowie andere Verhaltensweisen, die gegen deutsches Recht verstoßen. 
8.5. Neben der Sicherheitsbelehrung erkennt der Teilnehmer das Hausrecht des Veranstaltungsortes an. Der Eigentümer des Veranstaltungsortes ist ebenso berechtigt ein Hausverbot gegen Teilnehmer zu verhängen. Für diesen Fall besteht ebenso kein Erstattungsanspruch der Teilnahmegebühr gegenüber dem Veranstalter. 

9. Urheber- und andere Rechte 
 9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. 
9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen ist nach vorheriger Absprache möglich. 

 10. Bildmaterial/Fotografien
 10.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen. 

11. Haftung 
 11.1. Der Veranstalter haftet • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. 
11.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners; • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 
 11.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. 
 11.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 
11.5. Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, müssen durch eben diesen beglichen / ersetzt werden. Grundlage hierfür das das BGB. Ein Übertrag der Ansprüche auf den Veranstalter ist nicht zulässig. 

12. Schlussbestimmungen
12.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 
12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.